Ingenieurkammer Niedersachsen
30161, Hannover
0049-511 39789-0
0049-511 39789-34
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus, um diese zu beenden, eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen möchten (Existenzgründung), können Sie einen finanziellen Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit erhalten.
Dazu benötigen Sie eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Stelle. In dieser werden die Aussichten Ihres Gründungsvorhabens beurteilt.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Kammer, die für Ihren Beruf zuständig ist.
Ingenieurkammer Niedersachsen
0049-511 39789-0
0049-511 39789-34
Architektenkammer Niedersachsen
Handwerkskammer Hannover
0511 34859-0
0511 34859-32
Industrie- und Handelskammer Hannover