
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Werden bei einer Unternehmensgründung oder Unternehmenserweiterung mindestens 25 % der Arbeitsplätze mit neu einzustellenden schwerbehinderten Menschen besetzt, kommt eine Förderung als Integrationsprojekt in Betracht. Integrationsprojekte können Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung, Ausstattung und besonderen Aufwand erhalten. Integrationsprojekte dienen der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen einer bestimmten Zielgruppe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Eingliederung aufgrund von Art und Schwere der Behinderung auf besondere Schwierigkeiten stößt. Integrationsprojekte sind auf Dauer angelegte, rechtlich und wirtschaftlich selbständige Personen- oder Kapitalgesellschaften, die erwerbswirtschaftliche Zwecke verfolgen. Sie sind somit marktorientierte Unternehmen und keine maßnahmeorientierten Einrichtungen.
Verfahrensablauf:
Die Förderung muss formlos beantragt werden. Nach Eingang der Unterlagen beauftragt das Integrationsamt die NBank mit der Prüfung der nachhaltigen wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Vorhabens.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ein aussagefähiges Unternehmenskonzept, das auf folgende Punkte eingeht:
- Kurzvorstellung des Vorhabens
- Produkte / Dienstleistungen
- Markt / Konkurrenz
- Management
- Mitarbeiter
- Marketing
- Organisation des Unternehmens
- Finanzierung (Erfolgsrechnung / Ergebnisvorschau über 5 Jahre; Liquiditätsplan)
An wen muss ich mich wenden?
Internetseite des Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Ansprechpartner des Integrationsamtes
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie