Führung von Gesundheitsfachberufsbezeichnungen: Erlaubnis
Sie möchten Informationen über die Erteilung der Erlaubnisse zur Führung der Berufsbezeichnung in den so genannten Gesundheitsfachberufen erhalten? Dazu zählen neben den klassischen Krankenpflegeberufen und der Geburtshilfe auch die therapeutischen Berufe (z.B.: Masseure und med. Bademeister oder Physiotherapeuten) sowie die Assistenzberufe (z.B.: Medizinisch-technische Assistenten).
Wir informieren über Fragen im Zusammenhang mit:
- der Prüfung von gesundheitlicher Eignung und Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes,
- im Ausland abgeschlossenen Ausbildungen,
- der Ausstellung von Bescheinigungen zur Verwendung im Ausland oder
- Weiterbildungen in den Gesundheitsfachberufen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle oder informieren Sie sich auf der folgenden Internetseite:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Unterlagen
Kosten und Gebühren
Es fallen Gebühren an. Diese sind entsprechend der Gebührenordnung je nach beantragter Leistung unterschiedlich. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle oder informieren Sie sich auf der folgenden Internetseite:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Gebühren
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge und Formulare
Anträge sind formlos zu stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg.
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (KrPflG)
Niedersächsisches Gesetz über Berufsbezeichnungen, Weiterbildung und Fortbildung in Gesundheitsfachberufen (GesFBG)
Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen (GesFBWeitBiV)
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

- Tel.: 04131 15-0
- Fax: 04131 15-3295
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