Fachbetriebseigenschaft bei Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Die folgende Leistungsbeschreibung ist nur für Bürgerinnen und Bürger der Kommune Gehrden gültig.
Betriebe, die die in § 45 Absatz 1 der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) genannten Tätigkeiten an den dort genannten Anlagen und Anlagenteilen ausführen, bedürfen der Zertifizierung als Fachbetrieb.
§ 45 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Fachlich freigegeben am
16.01.2019