
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Wer als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt tätig werden möchte, benötigt eine Zulassung. Dafür wird von der zuständigen Stelle eine Urkunde ausgestellt und ausgehändigt. Mit der Zulassung wird die Bewerberin bzw. der Bewerber Mitglied der zulassenden Stelle. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausgeübt werden.
Voraussetzungen
- Befähigung zum Richterinnenamt bzw. Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz oder
- Erfüllen der Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) oder
- bestandene Eignungsprüfung nach dem EuRAG
Gesetz über dieTätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Kosten und Gebühren
Es fallen Gebühren nach § 192 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) i. V. m. der Gebührensatzung der zuständigen Stelle an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- öffentlich beglaubigte Ablichtung des Prüfungszeugnisses
- über den Erwerb der Befähigung zum Richterinnenamt bzw. Richteramt,
- über das Bestehen der Eignungsprüfung oder
- über anderweitige Zulassungsvoraussetzung nach § 4 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
- Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 51 BRAO im Original,
- Lebenslauf,
- ggf. öffentlich beglaubigte Ablichtung der Promotionsurkunde oder Nachweis über den Erwerb eines anderen akademischen Grades,
- Personalbogen mit Lichtbild
§ 4 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
§ 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Rechtsanwaltskammer.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Justizministerium
Zuständige Stelle
Rechtsanwaltschaft Zulassung Erteilung als Syndikusrechtsanwältin/Syndikusrechtsanwalt (Springe)
Wer als Syndikusrechtsanwältin oder Syndikusrechtsanwalt tätig werden möchte, benötigt eine Zulassung. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Ber...
lesenRechtsanwaltschaft Zulassung Erteilung europäischer Rechtsanwalt als Syndikusrechtsanwältin/Syndikusrechtsanwalt (Springe)
Als europäische Rechtsanwältin/europäischer Rechtsanwalt können Sie zur Rechtsanwaltschaft als Syndikusrechtsanwältin bzw. Syndikusrechtsanwalt zugelassen...
lesenRechtsanwaltschaft Zulassung Erteilung als Syndikusrechtsanwältin/Syndikusrechtsanwalt bei kürzer Tätigkeit (Springe)
Wer eine mindestens dreijährige effektive und regelmäßige Tätigkeit als niedergelassene europäische Rechtsanwältin/niedergelassener europäischer Rechtsanw...
lesen