Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
30177 Hannover
0511 9096-0
0511 9096-199
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Wennigsen.
Die Anerkennung der Sachkunde nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung erfolgt durch die zuständige Stelle.
§ 5 Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV)
Section 5 Chemical Ozone Layer Ordinance (ChemOon LayerV)
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 36 an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
§ 5 Absatz 5 Satz 1 Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV)
Bearbeitungsdauer: 3 Monate
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
Find your unified contact person in the service provider portal Lower Saxony
Im Einzelfall kann eine Befreiung von der Sachkundepflicht nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung möglich sein.
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
0511 9096-0
0511 9096-199
Die zuständige Stelle kann im Einzelfall auf Antrag Personen von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung befreien, wenn die Perso...
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