Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse von Alleinerziehenden
Steuerklasse II steht Ihnen zu, wenn zu Ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört und gemeldet ist, für das Ihnen ein Kinderfreibetrag und Kindergeld zustehen. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt 1.908,00 Euro. Sie erhalten ihn automatisch, wenn Sie in Steuerklasse II eingruppiert sind.
Ändern sich die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge zu Ihren Ungunsten, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge umgehend ändern zu lassen.
Diese Verpflichtung gilt auch, wenn die Steuerklasse II bescheinigt ist, die Voraussetzung für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im Laufe des Kalenderjahrs jedoch entfällt. Eine Mitteilung ist nicht erforderlich, wenn die Abweichung von der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt an die zuständige Stelle übermittelt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten und Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Finanzen
Rechtsgrundlagen
§ 24b Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 38 Einkommensteuergesetz (EStG)
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