Umsatzsteuerheft beantragen
Unternehmer, die ihre Waren in Deutschland auf Märkten, auf öffentlichen Straßen oder von Haus zu Haus verkaufen, also ein sogenanntes Reisegewerbe (ambulantes Gewerbe) nach § 22 Abs. 5 Umsatzsteuergesetzbetreiben, sind verpflichtet, ein Umsatzsteuerheft nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu führen und dort Ihre Umsätze und Vorsteuern aufzuzeichnen.
Die Ausstellung des Umsatzsteuerheftes ist vor Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
Voraussetzungen
- Wohnsitz in Deutschland
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebestätigung zum Nachweis des Wohnsitzes
- Reisegewerbekarte, falls vorhanden
Kosten und Gebühren
Die Ausgabe des Umsatzsteuerheftes erfolgt unentgeltlich.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ausstellung eines Umsatzsteuerheftes ist vor Beginn der Tätigkeit zu beantragen.
Rechtsbehelf
Gegen die Ablehnung der Befreiung von der Verpflichtung zur Führung des Umsatzsteuerheftes können Sie beim zuständigen Finanzamt Einspruch einlegen.
Was soll ich noch wissen?
Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Führung des Umsatzsteuerheftes gilt für Unternehmer, die:
-
- eine gewerbliche Niederlassung im Inland betreiben und den Aufzeichnungspflichten ordnungsgemäß nachkommen oder
- ihre Umsätze nach den Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe besteuert werden oder
- mit Zeitungen und Zeitschriften handeln oder
- gesetzlich verpflichtet sind, Bücher zu führen bzw. freiwillig Bücher führen
- Die Führung eines Umsatzsteuerheftes entbindet nicht von der Verpflichtung, Aufzeichnungen für andere Steuerarten nach anderen Gesetzen zu führen
Merkblatt zur Umsatzsteuer bei Reisegewerbetreibenden - Landesamt für Steuern Niedersachsen
Information sheet on VAT for travel operators - State Tax Office Lower Saxony
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
- Die Führung eines Umsatzsteuerheftes entbindet nicht von der Verpflichtung, Aufzeichnungen für andere Steuerarten nach anderen Gesetzen zu führen
Merkblatt zur Umsatzsteuer bei Reisegewerbetreibenden - Landesamt für Steuern Niedersachsen
Information sheet on VAT for travel operators - State Tax Office Lower Saxony
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Finanzministerium
Fachlich freigegeben am
16.11.2020
Rechtsgrundlagen
§ 22 Absatz 5 Umsatzsteuergesetz (UStG)
Section 22 paragraph 5 of the Value Added Tax Act (UStG)