Finanzamt Hannover-Land I
30459, Hannover
+49 511 419-1
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Wennigsen.
Unternehmer, die ihre Waren in Deutschland auf Märkten, auf öffentlichen Straßen oder von Haus zu Haus verkaufen, also ein sogenanntes Reisegewerbe (ambulantes Gewerbe) nach § 22 Abs. 5 Umsatzsteuergesetzbetreiben, sind verpflichtet, ein Umsatzsteuerheft nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu führen und dort Ihre Umsätze und Vorsteuern aufzuzeichnen.
Die Ausstellung des Umsatzsteuerheftes ist vor Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
Die Ausstellung eines Umsatzsteuerheftes ist vor Beginn der Tätigkeit zu beantragen.
Gegen die Ablehnung der Befreiung von der Verpflichtung zur Führung des Umsatzsteuerheftes können Sie beim zuständigen Finanzamt Einspruch einlegen.
Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Führung des Umsatzsteuerheftes gilt für Unternehmer, die:
Merkblatt zur Umsatzsteuer bei Reisegewerbetreibenden - Landesamt für Steuern Niedersachsen
Information sheet on VAT for travel operators - State Tax Office Lower Saxony
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Merkblatt zur Umsatzsteuer bei Reisegewerbetreibenden - Landesamt für Steuern Niedersachsen
Information sheet on VAT for travel operators - State Tax Office Lower Saxony
Niedersächsisches Finanzministerium
16.11.2020
+49 511 419-1