
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss er oder sie nicht nur innerhalb einer Woche den neuen Wohnsitz anmelden, sondern auch die Adressangaben im Personalausweis ändern lassen.
Wichtige Hinweise bezüglich der Corona-Krise
https://www.personalausweisportal.de/DE/Home/_functions/Buehne/buehne_text.html
Bewerbungen und Formulare
Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.
Was soll ich noch wissen?
Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Zuständige Stellen
Stadt Springe
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