Stadt Springe - Bürgerservice
31832, Springe
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Vor Ablauf des Personalausweises muss ein neuer Personalausweis beantragt werden. Ist die Neuausstellung nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich, muss für die Übergangszeit ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden.
Wichtige Hinweise bezüglich der Corona-Krise
https://www.personalausweisportal.de/DE/Home/_functions/Buehne/buehne_text.html
Informationen zu Gebührenregelungen bezüglich der Aktivierung von Funktionen enthält die Leistung "Personalausweis Ausstellung".
Antragsteller ab 24 Jahren
Gebühr: EUR 28,80
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland/durch eine nicht zuständige Behörde im Inland auf Veranlassung einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat
Gebühr: EUR 30,00
Antragsteller unter 24 Jahren
Gebühr: EUR 22,80
Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle
Gebühr: EUR 13,00
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre
Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 6 Jahre
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
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