Stadt Springe - Bürgerservice
31832, Springe
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Nach einer Namensänderung bei einer Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Personalausweis benötigt.
Wichtige Hinweise bezüglich der Corona-Krise
https://www.personalausweisportal.de/DE/Home/_functions/Buehne/buehne_text.html
Informationen zu Gebührenregelungen bezüglich der Aktivierung von Funktionen enthält die Leistung "Personalausweis Ausstellung".
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: EUR 30,00
Antragsteller ab 24 Jahren
Gebühr: EUR 28,80
Antragsteller unter 24 Jahren und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche
Gebühr: EUR 22,80
Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle
Gebühr: EUR 13,00
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre
Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 6 Jahre
Die Stellung eines förmlichen Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. den gesetzlichen Vertreter möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
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