Personalausweis Meldung (Garbsen)
Jede Bürger/jeder Bürger ist verpflichtet, das Abhandenkommen des Ausweises unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund: Meld...
lesenDie folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Garbsen.
Deutsche Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn die Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllt werden kann und sie der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegen. Sie haben den Personalausweis auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen.
Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Der Personalausweis ist mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen und Funktionalitäten ausgestattet, die insbesondere im Internet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bieten. Die (freiwilligen) Zusatzfunktionen dienen der eigenen Sicherheit. Diese können auf Antrag aktiviert bzw. deaktiviert werden.
Funktionen
Folgende Daten sind auf dem Ausweis sichtbar und im Chip gespeichert:
Seit dem 1. November 2010 löst der Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ab. Der bisherige ist bis zum Ablauf seiner individuell bestimmten Gültigkeit verwendbar.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Jede Bürger/jeder Bürger ist verpflichtet, das Abhandenkommen des Ausweises unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund: Meld...
lesenDer Bearbeitungsstatus des Personalausweises kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
lesenDie Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein. Bei Änderungen muss der/die Bürger/in einen neuen Personalausweis beantragen für eine: Namensände...
lesenDie Ausstellung eines Personalausweises muss beantragt werden. Der Personalausweis gilt je nach Alter des Antragstellers/der Antragstellerin zwischen 6 un...
lesenDer Personalausweis liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde und muss grundsätzlich persönlich abgeholt werden.Wichtige Hinweise...
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