
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Garbsen.
Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
Wichtige Hinweise bezüglich der Corona-Krise
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Garbsen
Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht mehr haben, weil er unauffindbar, verloren oder entwendet worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
Bei Verlust kann in der Regel erst nach vier Wochen ein neuer Personalausweis beantragt werden (Bearbeitungszeit zirka 4 Wochen). Bei Bedarf können Sie zusätzlich, für die Übergangszeit, einen gebührenpflichtigen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser wird höchstens für 3 Monate ausgestellt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Was soll ich noch wissen?
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Zuständige Stelle
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