Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Wichtige Hinweise bezüglich der Corona-Krise
https://www.personalausweisportal.de/DE/Home/_functions/Buehne/buehne_text.html
Welche Unterlagen werden benötigt?
- wieder gefundener Personalausweis
Kosten und Gebühren
Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: EUR 6,00
Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises
Gebühr: EUR 6,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Rechtsgrundlagen
§ 27 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)
§ 2 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV)