Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl
Die folgende Leistungsbeschreibung ist nur für Bürgerinnen und Bürger der Kommune Burgdorf gültig.
Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten und Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport