Kinderreisepass Verlängerung
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
Wichtige Informationen bezüglich der Corona-Krise
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kinderreisepass noch gültig ist. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
Das Kind hat bei der Beantragung der Verlängerung anwesend zu sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
- Biometrisches Lichtbild
- Ablaufender Kinderreisepass
- Elterliche Zustimmungserklärung
Kosten und Gebühren
Gebühr: EUR 6,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung muss umgehend erfolgen.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
Die Verlängerung des Kinderreisepasses muss vor dem Ablauf des bestehenden Kinderreisepasses beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
Der neue Kinderreisepass wird direkt erstellt und ausgegeben.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
Fachdienst Ordnung & Verkehr der Stadt Springe, Tel.: 05041/73-115
Bemerkungen
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
Elterliche Zustimmungserklärung
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport