Reisepass Ausgabe
Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten und Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Rechtsgrundlagen
Paßgesetz (PaßG)
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)