Reisepass Ausstellung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Wichtige Hinweise bezüglich der Corona-Krise
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
- Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
- letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Kosten und Gebühren
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: EUR 37,50
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: EUR 59,50
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: EUR 60,00
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: EUR 82,00
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: EUR 21,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Geltungsdauer: 6 Jahre
für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Geltungsdauer: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
Wie ist der Ablauf?
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Was soll ich noch wissen?
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Bemerkungen
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
Zustimmungserklärung zur Ausweisausstellung
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Rechtsgrundlagen
Passgesetz (PassG)
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
Stadt Springe - Fachdienst 32 - Ordnung und Verkehr
Ansprechpartner/innen:
-
Reisepass Ausstellung Express
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Reisepass Ausstellung im Ausland
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Reisepass Ausstellung für Vielreisende
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Reisepass Ausstellung vorläufig
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Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
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Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
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Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
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Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
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Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
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Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
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Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
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