Reisepass Meldung wegen Verlust (Garbsen)
Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).Es besteht keine Verpflichtung dazu...
lesenDie folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Garbsen.
Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).Es besteht keine Verpflichtung dazu...
lesenDer Diebstahl eines Reisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird...
lesenJede/r Bürger/in ist verpflichtet, das Abhandenkommen des Reisepasses unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:Meldung wege...
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