Stadt Burgdorf - 60 - Bauverwaltung
31303, Burgdorf
05136 898-361
05136 898-372
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Burgdorf.
Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.
Die Städte und Gemeinden führen in der Regel ein Bauaktenarchiv. Fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Burgdorf
Vollmacht zum Antrag auf Hausakteneinsicht
05136 898-361
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