Stadt Burgdorf - 61 - Stadtplanung und Umwelt
31303, Burgdorf
05136 898-378
05136 898-372
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Burgdorf.
Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist die zuständige Stelle, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich ist.
Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Bebauungsplan:
Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
Verfahren:
Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Stelle beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Burgdorf
Bauleitpläne:
Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist für beides die Stadt Burgdorf. Die Stadt ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.
Im Flächennutzungsplan (FNP) ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch).
Folgende Nutzungen werden im Flächennutzungsplan u. a. dargestellt:
Der Flächennutzungsplan erlangt gegenüber dem Bürger der Gemeinde keine Verbindlichkeit. Er stellt eine Selbstbindung der Gemeinde dar, denn Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Er ist für die Träger öffentlicher Belange sowie für die Behörden verbindlich. Zum Flächennutzungsplan gehört eine Begründung, aus der die Gründe für die zeichnerisch dargestellten Planungsziele hervorgehen. Der Flächennutzungsplan wird in der Regel für einen Planungszeitraum von zehn bis fünfzehn Jahren aufgestellt, zwischenzeitlich kann aber, wenn hierfür Gründe vorliegen, der Plan geändert werden.
Der Bebauungsplan (B-Plan) enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (§ 8 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch).
In ihm ist bestimmt, was, wo, in welcher Art und in welcher Größe gebaut werden darf. Die baurechtlichen Vorschriften des Bebauungsplans werden durch die Stadt festgesetzt und sind als Ortssatzung für jedermann rechtsverbindlich.
Die Festsetzungsmöglichkeiten werden ausschließlich durch die Inhaltsangabe im § 9 des Baugesetzbuchs geregelt. Ein Bebauungsplan kann aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Er ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. So muss z.B. die Hauptnutzung im Bebauungsplan "Wohnen" sein, wenn der Flächennutzungsplan für ein Gebiet "Wohnbaufläche" darstellt.
Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
Hier erfahren Sie, wie sich ein Bebauungsplan liest.
Der Bebauungsplan schafft die Grundlage für:
Verfahren:
Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Gemeinde beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.
Der Verfahrensablauf zur Aufstellung, Ergänzung und Änderung eines Bebauungsplans sieht folgende Schritte vor:
Mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtsverbindlich. Neben dem Baugesetzbuch sind in der Bauleitplanung noch weitere Gesetze und Verordnungen zu beachten, wie beispielsweise die Baunutzungsverordnung, die Planzeichenverordnung und zahlreiche weitere Fachgesetze.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Burgdorf
Weitere Informationen zur Bauleitplanung der Stadt Burgdorf finden Sie unter Bauen & Wirtschaft - Bauleitpläne & Satzungen oder Sie wenden sich direkt an die Stadtplanungsabteilung.
Alle rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Burgdorf können dort eingesehen werden.
Außerdem erhalten Sie dort auch Informationen über die aktuellen Bebauungsplan-Verfahren der Stadt Burgdorf.
05136 898-378
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