Baumfällgenehmigung Erteilung
Die Baumfällgenehmigung wird von der zuständigen Stelle erteilt. Diese klärt auch, was beim Baumfällen beachtet werden muss.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten und Gebühren
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Rechtsgrundlagen
- Kommunale Baumschutzsatzung