
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
An wen muss ich mich wenden?
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach tritt er durch Bekanntmachung in Kraft. Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt oder die Bauaufsichtsbehörde Ihrer Gemeinde wenden.
Bemerkungen
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
Aktuelle Bekanntmachungen und Bauleitplanverfahren
Urheber
Zuständige Stellen
Region Hannover - Fachbereich Bauen
Stadt Springe - Fachdienst 61 - Stadtplanung
Stadt Springe - Fachdienst 61 - Stadtplanung
31832, Springe