Stadt Springe - Fachdienst 63 - Bauaufsicht
31832, Springe
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung