
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Burgdorf.
Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.
Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.
Kosten und Gebühren
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO)
Welche Fristen muss ich beachten?
Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.
ab dem Tag der Erteilung
Geltungsdauer: 3 Jahre
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes amtliches Antragsformular
Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.
Ablauf des Verfahrens
Die Antragsunterlagen sind bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt des Bauortes einzureichen, welche im Rahmen des Antragsverfahrens eine Stellungnahme zum Bauvorhaben abgibt und diese an die zuständige Stelle weiterleitet.
Bewerbungen und Formulare
Es sind die amtlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden. Die amtlichen Vordrucke sowie für die einzelnen im Rahmen eines Bauantrages einzureichenden Unterlagen halten die zuständige Stelle sowie die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bereit.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Burgdorf
§ 60 Abbruchanzeige
Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 NBauO
Erteilung einer Abweichung/Ausnahme/Befreiung
Abweichungs- Ausnahme- Befreiungsantrag gem. § 66 NBauO - (Niedersachsen)
Antrag auf Teilbaugenehmigung gemäß § 70 NBauO - (Niedersachsen)
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung bzw. des Bauvorbescheides (§ 71 i.V. § 73 NBauO) - (Niedersachsen)
Erläuterungsbericht zum vorbeugenden Brandschutz gem. § 11 BauVorlVO - (Niedersachsen)
§ 62 Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme
Nachbarzustimmung gemäß § 68 Abs. 4 NBauO - (Niedersachsen)
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Burgdorf
Die Antragsunterlagen sind 2-fach bei der Bauordnungsabteilung der Stadt Burgdorf einzureichen.
Was soll ich noch wissen?
Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich. Für die in § 62 NBauO genannten baulichen Anlagen ist unter den dort genannten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO einzureichen. Im Einzelfall berät die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Burgdorf
Erklärung zur Einhaltung des EEWärmeG
Antrag auf Rückstellung der Bearbeitung
Antrag auf vorübergehende Nutzung von Räumen für Veranstaltungen gem. § 47 NVStättVO
Merkblatt zum Antrag auf vorüberg. Nutzung v. Räumen f. Veranstaltungen gem. § 47 NVStättVO
Antrag auf Zulassung gem. §23 Abs. 5 BauNVO
Erhebungsvordrucke der Bautätigkeitsstatistik
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Zuständige Stellen
Region Hannover - Fachbereich Bauen
Stadt Burgdorf - 63 - Bauordnung
Stadt Burgdorf - 63 - Bauordnung
31303, Burgdorf
05136 898-361
05136 898-372
Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (Burgdorf)
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist e...
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