Bodendenkmalpflege
Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten und Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen kreisangehörigen Stadt.
Fachliche Beratung leistet auf Anforderung das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege.
Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Barsinghausen
Zuständig für Anträge auf Ausgrabungen, Erdarbeiten an Stellen mit Bodendenkmalen und Entgegennahme von Bodenfunden ist zunächst die untere Denkmalschutzbehörde. Sie finden diese bei der Staadt Barsinghausen.
Fachliche Beratung leistet auf Anforderung das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege.
Urheber
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner/innen:
- Tel.: 0511 616-22200
- Fax: 0511 616-1123012
- Webseite
- Weitere Informationen