
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Burgdorf.
Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen kreisangehörigen Stadt.
Fachliche Beratung leistet auf Anforderung das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege.
Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Burgdorf
Zuständig für Anträge auf Ausgrabungen, Erdarbeiten an Stellen mit Bodendenkmalen und Entgegennahme von Bodenfunden ist zunächst die untere Denkmalschutzbehörde. Sie finden diese bei der Bauordnungsabteilung der Stadt Burgdorf.
Fachliche Beratung leistet auf Anforderung das Niedersächsiche Landesamt für Denkmalpflege.
Bemerkungen
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Burgdorf
Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege
Urheber
Zuständige Stellen
Region Hannover - Fachbereich Bauen
Stadt Burgdorf - 63 - Bauordnung
Stadt Burgdorf - 63 - Bauordnung
31303, Burgdorf
05136 898-361
05136 898-372