
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Burgdorf.
Bäume und Sträucher, Abstände und Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: es gibt viele Anlässe, dass aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird.
Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen, die man erfahren kann. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Broschüre "Tipss für Nachbarn" vom Niedersächsischen Justizministerium
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Bemerkungen
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Burgdorf
Zuständigkeiten von Schiedsämtern
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Justizministerium