
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Burgdorf.
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt hilft das Sozialamt bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
An wen muss ich mich wenden?
An das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte dorthin.
Urheber
Zuständige Stellen
Region Hannover - Team Sozialmedizin und Teilhabeplanung
Region Hannover - Teams Leistungen Eingliederungshilfe / Soziales Entschädigungsrecht
Region Hannover - Teams Leistungen Eingliederungshilfe / Soziales Entschädigungsrecht
30169, Hannover
+49 511 616-23231
+49 511 616-1125035
Stadt Burgdorf