Schwerbehindertenausweis Änderung
Bei wesentlichen Änderungen der gesundheitlichen Verhältnisse der antragstellenden behinderten Person, kommt es zur Neufeststellung der Behinderung durch die zuständige Stelle. Gleichzeitig muss der Schwerbehindertenausweis neu beantragt werden und wird als Identifikationskarte im Scheckkartenformat ausgestellt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles Lichtbild
- Dokumente und ärztliche Unterlagen, die den Grad der Behinderung dokumentieren
Kosten und Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Rechtsgrundlagen
§ 152 Sozialgesetzbuch (SGB) - Neuntes Buch (IX)
Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)

- Tel.: 05121 304-0
- Fax: 05121 304-611
- Webseite
- Weitere Informationen
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

- Tel.: 0511 89701-0
- Fax: 0511 89701-166
- Webseite
- Weitere Informationen