
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Das Angebot der interdisziplinären Beratungs- und Früherkennungsteams sowie der heilpädagogischen Frühförderstellen richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in der Altersgruppe von der Geburt bis zum Schuleintritt.
Durch eine möglichst frühzeitige Diagnose mit anschließender Förderung sollen die Folgen einer Behinderung beseitigt bzw. abgemildert und die Kinder in ihrer natürlichen Entwicklung unterstützt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Nähere Auskünfte erteilt das jeweilige Beratungs- und Früherkennungsteam, die interdisziplinäre Frühförderstelle, die heilpädagogische Frühförderstelle oder die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Region Hannover als örtliche Träger der Sozialhilfe.
Was soll ich noch wissen?
Das Land Niedersachsen gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuwendungen für die Schaffung und Unterstützung von interdisziplinären Frühförderstellen.
Zuständig für die Gewährung dieser Zuwendung ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg.
Weitere Informationen, insbesondere bezüglich der Zuwendungsvoraussetzungen, erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Zuständige Stellen
Region Hannover - Team Sozialmedizin und Teilhabeplanung
Region Hannover - Teams Leistungen Eingliederungshilfe / Soziales Entschädigungsrecht
Region Hannover - Teams Leistungen Eingliederungshilfe / Soziales Entschädigungsrecht
30169, Hannover
+49 511 616-23231
+49 511 616-1125035