Schwerbehindertenausweis (Burgdorf)
Zur Verwirklichung der Rechte nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) wird ein Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch benötig...
lesenDie folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Burgdorf.
Der Schwerbehindertenausweis wird auf Antrag bei einem festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 % ausgestellt. Dabei ist zu unterscheiden, ob der Ausweis erstmalig oder auf Grund einer Änderung der wesentlichen Antragsvoraussetzungen neu ausgestellt werden muss.
Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise in den folgenden Leistungen:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Zur Verwirklichung der Rechte nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) wird ein Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch benötig...
lesenDie erstmalige Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises muss schriftlich beantragt werden.VoraussetzungenGrad der Behinderung mindestens 50 %
lesenBei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss der Schwerbehinderten...
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