Schwerbehindertenausweis Ausstellung erstmalig
Die erstmalige Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises muss schriftlich beantragt werden.
Voraussetzungen
Grad der Behinderung mindestens 50 %
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles Passfoto
- Nachweis zum Grad der Behinderung
Kosten und Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Anträge und Formulare
Die Beantragung der Ausstellung des Schwerbehindertenausweises kann formlos erfolgen. Oder reichen Sie bitte das Ihnen übersandte Anschreiben ein.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.
Spezielle Hinweise für - Region Hannover
Was soll ich noch wissen?
Detaillierte Informationen zum Schwerbehindertenausweis finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.
Sollten Sie noch Fragen zum Thema "Ausstellen von Schwerbehindertenausweisen" haben, können Sie uns über folgendes Kontaktformular erreichen.
Internetseite des Landesamtes
Kontaktformular
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Rechtsgrundlagen
§ 152 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX)
Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

- Tel.: 0511 89701-0
- Fax: 0511 89701-166
- Webseite
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