Schwerbehindertenausweis Ausstellung neu
Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss der Schwerbehindertenausweis neu beantragt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles Lichtbild
- ggf. ärztliche Unterlagen, Bescheide, die den Grad der Behinderung beinhalten
Kosten und Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Rechtsgrundlagen
§ 152 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX)
Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)

- Tel.: 05121 304-0
- Fax: 05121 304-611
- Webseite
- Weitere Informationen
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

- Tel.: 0511 89701-0
- Fax: 0511 89701-166
- Webseite
- Weitere Informationen