
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss der Schwerbehindertenausweis neu beantragt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles Lichtbild
- ggf. ärztliche Unterlagen, Bescheide, die den Grad der Behinderung beinhalten
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Zuständige Stellen
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Hannover
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Hannover
© Quelle: BUS Land Niedersachsen
30175, Hannover
0511 89701-0
0511 89701-166
Schwerbehindertenausweis (Springe)
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Die erstmalige Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises muss schriftlich beantragt werden.VoraussetzungenGrad der Behinderung mindestens 50 %
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