
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Da seit dem 01.01.2013 eine neue Identifikationskarte im Scheckkartenformat eingeführt wurde, ist eine Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen technisch ggf. nicht mehr möglich. Bei Ablauf der Gültigkeit ist der Schwerbehindertenausweis neu zu beantragen.
Voraussetzungen
- Besitz eines Schwerbehindertenausweises
Welche Fristen muss ich beachten?
Die zuständige Stelle schreibt Sie 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit automatisch an und fordert Sie zur erneuten Beantragung auf.
Bewerbungen und Formulare
Die erneute Beantragung des Schwerbehindertenausweises kann formlos, über das übersandte Anschreiben oder das auf den Internetseiten der zuständigen Stelle bereitgestellte Formular erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.
Was soll ich noch wissen?
Der Schwerbehindertenausweis kann auf einem unserer Sprechtage verlängert werden. Termine und Orte der Sprechtage können auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie eingesehen werden.
Fragen zum Thema "Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen" können über das Kontaktformular des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie gestellt werden.
Termine und Orte der Sprechtage auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie
Kontaktformular auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Zuständige Stellen
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Hannover
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Hannover
© Quelle: BUS Land Niedersachsen
30175, Hannover
0511 89701-0
0511 89701-166
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