Eingriffe und Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- und Weiterbildung: Anzeige
Eingriffe oder Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- und Weiterbildung, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind, müssen bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Formular "Anzeige Vorhaben nach dem TierSchG"
- Qualifikationsnachweis des Personals
Kosten und Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Vorhaben ist mindestens 2 Wochen vor Beginn anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Was soll ich noch wissen?
Die Kenntnisnahme des/der Tierschutzbeauftragen ist erforderlich.
Rechtsgrundlagen
§ 10 Tierschutzgesetz (TierSchG)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes