Apothekerkammer Niedersachsen
30163, Hannover
0511 390-990
0511 390-99-36
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Wer den Beruf als Apothekerin/Apotheker in Deutschland ausüben möchte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung: der Approbation oder der Berufserlaubnis.
Die Approbation stellt die umfassendere Berufszulassung dar.
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt bei der Apothekenkammer Niedersachsen.
Wer im Ausland den Beruf einer Apothekerin/eines Apothekers ausüben möchte, wird in der Regel ein "Certificate of good standing" (künftig: Certificate of Current Professional Status) benötigen. Diese Bescheinigung wird ebenfalls durch die zuständige Stelle ausgestellt, sofern der Beruf zuletzt in Niedersachsen ausgeübt wurde.
AG Kommunenredaktion
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