Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Architektin/Architekt
Wenn Sie in Deutschland als Architektin oder Architekt tätig sein wollen, brauchen Sie die Eintragung in die Architektenliste bei der zuständigen Stelle. Auch mit einem im Ausland erworbenen Abschluss können Sie in Deutschland die Eintragung beantragen.
Voraussetzungen
- abgeschlossenes Hochschulstudium
- ggf. 2 Jahre Berufspraktikum
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen:
- tabellarische Aufstellung Ihrer absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Erwerbstätigkeiten
- Angabe Ihres gegenwärtigen Wohnortes
- Identitätsnachweis
- im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind
- Erklärung, ob und bei welcher Stelle Sie bereits einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt haben
- ggf. Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit
- bei Selbständigen: ggf. Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
Alle Unterlagen müssen Sie in der Regel im Original oder als beglaubigte Kopie und in deutscher Sprache vorlegen. Sind die Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, benötigen Sie eventuell zusätzlich eine Übersetzung von einer öffentlich bestellten Übersetzerin oder einem öffentlich bestellten Übersetzer.
Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten und Gebühren
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Wie ist der Ablauf?
Für die Anerkennung überprüft die zuständige Stelle auf der Grundlage Ihrer Zeugnisse, ob bzw. in welchem Umfang Ihre ausländische Qualifikation einer deutschen Qualifikation für Beruf der Architektin/des Architekten entspricht. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten formalen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Ihre einschlägige Berufserfahrung wird ebenso berücksichtigt wie weitere einschlägige Qualifikationen. Wegen ergänzender Hinweise und Erläuterungen wird auf die Homepage der Architektenkammer Niedersachsen verwiesen.
Internetseite der Architektenkammer Niedersachsen
Anträge und Formulare
Anträge und Formulare finden Sie auf der Internetseite der Archtiktenkammer Niedersachsen.
Internetseite der Architektenkammer Niedersachsen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Architektenkammer Niedersachsen.
Was soll ich noch wissen?
anabin Datenbank zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise auf den Seiten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
Informationen zu Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulqualifikationen auf den Seiten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und Anerkennungs-Finder Deutschland
Rechtsgrundlagen
- Tel.: 0511 28096-0
- Fax: 0511 28096-19
- Webseite
- Weitere Informationen
Links und Downloads
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