Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung
Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.
Voraussetzungen
- bereits erfolgte Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
- der Nachweis der Steuerbefreiung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Garbsen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Hauptuntersuchungsbericht (TÜV-Bericht)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
-
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
-
- Alternativ:
-
-
- eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
-
-
-
- der Nachweis der Steuerbefreiung
-
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
Kosten und Gebühren
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.
Wie ist der Ablauf?
Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Was soll ich noch wissen?
Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion
Rechtsgrundlagen
- Tel.: 0511 616-17444
- Weitere Informationen
- Tel.: 05105 774-355
- Tel.: 05105 774-200
- Fax: 05105 774-337
- Weitere Informationen
- Tel.: 05136 898-244
- Fax: 05136 898-212
- Weitere Informationen
- Tel.: 05139 8973-315
- Tel.: 05139 8973-316
- Fax: 05139 8973-414
- Weitere Informationen
- Tel.: 05131 707-270
- Fax: 05131 707-226
- Weitere Informationen
- Tel.: 0511 6153-300
- Weitere Informationen
- Tel.: 0511 8205-5555
- Fax: 0511 8205-3296
- Weitere Informationen
- Tel.: 0511 7307-9297
- Fax: 0511 7307-9298
- Weitere Informationen
- Tel.: 05132 505-300
- Fax: 05132 505-310
- Weitere Informationen
- Tel.: 05032 9502-0
- Fax: 05032 9502-50
- Weitere Informationen
- Tel.: 0511 4600-391
- Tel.: 0511 4600-392
- Fax: 0511 4600-396
- Weitere Informationen
- Tel.: 05137 828-352
- Fax: 05137 828-350
- Weitere Informationen
- Tel.: 05138 707-111
- Tel.: 05138 707-112
- Fax: 05138 707-123
- Weitere Informationen
- Tel.: 05041 73-0
- Weitere Informationen
- Tel.: 05173 970-088
- Tel.: 05173 970-077
- Weitere Informationen
- Tel.: 05130 581-0
- Fax: 05130 581-205
- Weitere Informationen
- Tel.: 05103 7007-40
- Tel.: 05103 7007-42
- Weitere Informationen
- Tel.: 05031 101-400
- Fax: 05031 101-321
- Weitere Informationen
- Tel.: 0511 616-11000
- Fax: 0511 616-11001
- Weitere Informationen
- Tel.: 0511 616-11000
- Fax: 0511 616-11001
- Webseite
- Weitere Informationen
Stadt Garbsen - Bürgerbüro -22.3-
- Tel.: 05131 707-222
- Fax: 05131 707-226
- Weitere Informationen