Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
30177 Hannover
0511 9096-0
0511 9096-199
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Burgwedel.
Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt sowie Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen – einschließlich des Fahrers – zu befördern. Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen.
Der Unternehmer/die Unternehmerin ist verantwortlich für
Mit der Unternehmenskarte erhält der Unternehmer Zugang zum Kontrollgerät.
Informationen zu digitalen Kontrollgeräten auf den Internetseiten der Niedersächsischen Gewerbeaufsicht
§ 2 Abs. 5 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersV)
Folgende Angaben sind nach § 9 Abs. 1 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersV) zu erbringen:
§ 9 Abs. 1 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersV)
Die Unternehmenskarte ist 5 Jahre gültig und kann frühestens 6 Monate vor Ablauf neu beantragt werden.
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Der Antrag ist durch den Unternehmer/die Unternehmerin, eine/n Vertretungsbefugte/n oder eine bevollmächtigte Person persönlich zu stellen.
Die Zuständigkeit liegt beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
Unternehmenskarten werden unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt und grundsätzlich an das Unternehmen direkt übersandt. Es können mehrere Unternehmenskarten für ein Unternehmen ausgestellt werden. Die Anzahl der auszugebenden Unternehmenskarten in einer Kartennummernserie ist auf maximal 62 Unternehmenskarten pro Unternehmen begrenzt. Bei darüber hinaus erforderlichen Unternehmenskarten wird die Zuteilung einer weiteren Kartenseriennummer erforderlich.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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