Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
30177 Hannover
0511 9096-0
0511 9096-199
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Hemmingen.
Bei Diebstahl oder Verlust der Unternehmenskarte ist die Ausstellung einer Ersatzkarte möglich.
Informationen auf den Internetseiten der Niedersächsischen Gewerbeaufsicht
Die neue Unternehmenskarte ist binnen 7 Kalendertagen unter Angabe der Gründe für die vorzeitige Antragstellung zu beantragen.
Der Antrag stellenden Person wird innerhalb von 5 Werktagen, gerechnet ab dem Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen, eine neue Unternehmenskarte ausgehändigt.
Das Gültigkeitsende der zu ersetzenden Unternehmenskarte entspricht dem Gültigkeitsende der vorherigen Unternehmenskarte, wenn die Restlaufzeit mehr als 185 Kalendertage beträgt.
Im Fall eines Diebstahls ist der zuständigen Stelle eine Diebstahlanzeige der Polizei vorzulegen. Erst danach kann eine neue Unternehmenskarte beantragt werden.
Der Antrag ist durch den Unternehmer/die Unternehmerin, eine/n Vertretungsbefugte/n oder eine bevollmächtigte Person persönlich zu stellen.
Die Zuständigkeit liegt beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
Mit Ausstellung der Ersatzkarte verliert die ersetze Karte ihre Gültigkeit. Eine wiederaufgefundene Karte ist der zuständigen Stelle zurückzugeben.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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0511 9096-199