Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
30177, Hannover
0511 9096-0
0511 9096-199
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Der Umtausch der Unternehmenskarte bei Verlegung des Betriebssitzes oder bei Umfirmierung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Nähere Informationen zum Umtausch der Unternehmenskarte erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Der Antrag ist durch den Unternehmer/die Unternehmerin, eine/n Vertretungsbefugte/n oder eine bevollmächtigte Person persönlich zu stellen.
Die Zuständigkeit liegt beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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