Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
30177 Hannover
0511 9096-0
0511 9096-199
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Neustadt a. Rbge..
Für den Einbau und die Kalibrierung digitaler Kontrollgeräte wird eine Werkstattkarte benötigt.
Dabei sind folgende Angaben nach § 7 Abs. 1 und 2 Verordnung über die Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersV) zu erbringen:
Informationen auf den Internetseiten der Niedersächsischen Gewerbeaufsicht
Die Werkstattkarte ist 1 Jahre gültig und kann frühestens 1 Monat vor Ablauf neu beantragt werden.
Antragsberechtigt sind:
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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