Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
30177 Hannover
0511 9096-0
0511 9096-199
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Burgwedel.
Die Werkstattkarte ist regelmäßig und vor Ablauf der 1-Jahresfrist nach Ausstellung zu erneuern.
Eine nicht mehr benötigte Werkstattkarte ist an die zuständige Stelle zurückzugeben.
Informationen auf den Internetseiten der Niedersächsischen Gewerbeaufsicht
Die Werkstattkarte ist ein Jahre gültig und kann frühestens einen Monat vor Ablauf neu beantragt werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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