Kraftfahrzeug Zulassung für 100km/h Kombinationen
Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist möglich für
- Personenkraftwägen mit Anhänger
- mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger
- Omnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers
- Gutachten einer amtlich anerkannten sachverständigen Person (zum Beispiel TÜV, Dekra, GTÜ) über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen oder
- Bestätigung des Herstellers
- ggf. Vorlage der alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
Bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person sind zusätzlich vorzulegen:
- Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Pass der vollmachtgebenden und der bevollmächtigten Person
Kosten und Gebühren
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Wie ist der Ablauf?
Der Anhänger ist zunächst bei einer amtlich anerkannten sachverständigen Person beziehungsweise einer entsprechenden Stelle wie zum Beispiel TÜV, Dekra oder GTÜ vorzuführen. Dort wird geprüft, ob Ihr Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung für die zuständige Stelle. Die Vorsprache kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Bevor Sie bei der sachverständigen Person vorsprechen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Anhängers. Eventuell ist eine Zulassung für 100 km/h bereits vorhanden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt oder bei der mit dieser Aufgabe betrauten Stadt und Gemeinde.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion
Fachlich freigegeben am
17.12.2012
Rechtsgrundlagen
- Tel.: 05109 5198-259
- Tel.: 05109 5198-0
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