Kraftfahrzeug Zulassung neu aus EU-Land
Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Daher ist für jedes Fahrzeug die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens zu beantragen. Neue Fahrzeuge aus einem EU-Land können unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland zugelassen werden.
Voraussetzungen
Eine Zulassung erfolgt
- nur auf den Wohnort – bei mehreren Wohnungen der Hauptwohnsitz – bzw. den Firmensitz/die Niederlassung der antragstellenden Person.
- als Firmenfahrzeug, wenn die Firma im deutschen Handelsregister bzw. Gewerberegister eingetragen ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil II (soweit vorhanden)
- Datenbestätigung der Herstellerfirma im Original nach § 2 Absatz 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Certificate of Conformity (COC) oder Einzelgenehmigung gemäß § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 (FZV)
- Kaufvertrag/Rechnung für das Neufahrzeug
- Fahrzeugpapiere bzw. ausländische Zulassungsbescheinigung (soweit vorhanden)
- Gültige Ausweispapiere der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs. Der Vordruck ist in der zuständigen Stelle erhältlich.
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll.
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise
§ 2 Absatz 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
§ 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Kosten und Gebühren
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Wie ist der Ablauf?
Der Antrag auf Zulassung ist durch die Halterin/den Halter oder eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen. Falls die zuständige Stelle ein Antragsformular verlangt, kann dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgt werden.
Ist in der Zulassungsbescheinigung bereits eine Halterin/ein Halter eingetragen und steht im Feld "B" (Datum der Erstzulassung) ein Datum, ist das Fahrzeug bereits zugelassen. In der vorzulegenden Rechnung muss erkennbar sein, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt. Vorrangig gilt der Eintrag in der ausländischen Zulassungsbescheinigung.
Die zuständige Stelle zieht die ausländische Zulassungsbescheinigung ein und bewahrt sie mindestens 6 Monate auf.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Was soll ich noch wissen?
Informationen für die Reservierung eines Wunschkennzeichens enthält die Leistung „Kraftfahrzeugkennzeichen Reservierung Wunschkennzeichen“.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion
Rechtsgrundlagen
§ 6 Absatz 5 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 7 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Tel.: 05109 5198-259
- Tel.: 05109 5198-0
- Fax: 05109 5198-201
- Weitere Informationen
- Tel.: 05105 774-355
- Tel.: 05105 774-200
- Fax: 05105 774-337
- Weitere Informationen
- Tel.: 05136 898-289
- Tel.: 05136 898-290
- Weitere Informationen
- Tel.: 05139 8973-315
- Tel.: 05139 8973-316
- Fax: 05139 8973-414
- Weitere Informationen
- Tel.: 05131 707-270
- Tel.: 05131 707-271
- Fax: 05131 707-226
- Weitere Informationen
- Tel.: 0511 6153-300
- Weitere Informationen
- Tel.: 0511 8205-5555
- Fax: 0511 8205-3296
- Weitere Informationen
- Tel.: 0511 7307-9297
- Fax: 0511 7307-9298
- Weitere Informationen
- Tel.: 05132 505-300
- Fax: 05132 505-310
- Weitere Informationen
- Tel.: 05032 9502-0
- Fax: 05032 9502-50
- Weitere Informationen
- Tel.: 0511 4600-391
- Tel.: 0511 4600-392
- Fax: 0511 4600-396
- Weitere Informationen
- Tel.: 05137 828-352
- Fax: 05137 828-350
- Weitere Informationen
- Tel.: 05138 707-111
- Tel.: 05138 707-112
- Fax: 05138 707-123
- Weitere Informationen
- Tel.: 05041 73-0
- Weitere Informationen
- Tel.: 05173 970-088
- Tel.: 05173 970-077
- Weitere Informationen
- Tel.: 05130 581-0
- Fax: 05130 581-205
- Weitere Informationen
- Tel.: 05103 7007-40
- Tel.: 05103 7007-42
- Weitere Informationen
- Tel.: 05031 101-400
- Fax: 05031 101-321
- Weitere Informationen
- Tel.: 0511 616-11000
- Fax: 0511 616-11010
- Weitere Informationen
- Tel.: 05138 707-111
- Fax: 05138 707-123
- Weitere Informationen
-
Kraftfahrzeug
mehr... -
Kraftfahrzeug Zulassung gebraucht aus Nicht-EU-Land
mehr... -
Kraftfahrzeug Zulassung gebraucht aus EU-Land
mehr... -
Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-Land
mehr... -
Kraftfahrzeug Zulassung wieder
mehr... -
Kraftfahrzeug Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes
mehr... -
Kraftfahrzeug Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirkes
mehr... -
Kraftfahrzeug Zulassung wieder im Onlineverfahren
mehr... -
Kraftfahrzeug Zulassung für 100km/h Kombinationen
mehr... -
Kraftfahrzeug Zulassung erstmalig
mehr...