Kraftfahrzeug (Seelze)
Ein Kraftfahrzeug ist ein durch Maschinenkraft bewegtes, nicht dauerhaft spurgeführtes Landfahrzeug.
lesenDie folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Seelze.
Ab dem 01. Oktober 2017 können Fahrzeuge über das Internet auf den selben Halter im selben Zulassungsbezirk wiederzugelassen werden. Hierzu bietet die zuständige Stelle einen Onlineverfahrensweg an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Informationen zu den Vorraussetzungen für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung auf den Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)
Informationen zur internetbasieren Fahrzeugzulassung auf den Seiten des Bundesministeriums für Ver-kehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
18.10.2017
Ein Kraftfahrzeug ist ein durch Maschinenkraft bewegtes, nicht dauerhaft spurgeführtes Landfahrzeug.
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