Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Hannover
30175, Hannover
0511 89701-0
0511 89701-166
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Burgdorf.
Um die Befreiung bzw. Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch nehmen zu können, wird ein gültiges Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis ohne Wertmarke benötigt. Das Beiblatt wird auf Antrag von der zuständigen Stelle ausgestellt.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Gültigkeit des Beiblattes entspricht der des Behindertenausweises.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie und dessen Außenstellen.
Spezielle Hinweise für - Region Hannover
Fragen zum Thema "Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und Ausgabe entsprechender Beiblätter" können über folgendes Kontaktformular gestellt werden:
Kontaktformular des Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
0511 89701-0
0511 89701-166
Schwerbehinderte Menschen, die das Recht auf unentgeltliche Beförderung in Anspruch nehmen wollen, benötigen ein Beiblatt, das mit einer Wertmarke versehe...
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